Allgemeine Geschäftsbedingungen – blue:solution work

§1 Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die kostenlose und entgeltliche Bereitstellung der Software „blue:solution – work“ (nachfolgend „Software“) der blue:solution software GmbH, Albert-Einstein-Str. 12a, 48431 Rheine (nachfolgend „Anbieter“) an Gewerbetreibende (Unternehmer iSd § 14 BGB). Das Angebot des Anbieters richtet sich nicht an Verbraucher.
  2. Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software durch den Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

§2 Bereitstellung von Software und Speicherplatz

  1. Der Kunde gibt dadurch, dass er seine Daten im Registrierungsprozesses angibt und das Registrierungsformular an den Anbieter sendet, ein Angebot über den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Software in der Community Edition ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter dieses Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt in der Regel durch Freischaltung des Kunden zur Nutzung der Software.
  2. Nach Freischaltung des Kunden erhält der Kunde Zugriff auf die kostenlosen Funktionen der Software in der Community Edition. Er hat außerdem die Möglichkeit, weitere und ggf. kostenpflichtige Premium-Funktionen selbständig hinzuzubuchen. Der Kunde gibt ein Angebot über die Nutzung der jeweiligen Premium-Funktion der Software ab, indem er in seinem persönlichen Bereich innerhalb der Software den Bestellprozess für eine Premium-Funktion durchläuft und das Bestellformular an den Anbieter sendet. Der Anbieter kann das Angebot annehmen, indem er die jeweilige Premium-Funktion für den Kunden freischaltet.
  3. Die jeweils aktuellen AGB des Anbieters sind auf der Webseite des Anbieters zugänglich. Der Anbieter empfiehlt dem Kunden, eine Kopie der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen AGB zu speichern.
  4. Seine Eingaben kann der Kunde jederzeit vor Abschluss des Registrierungs- bzw. Bestellprozesses überprüfen und Eingabefehler erkennen und korrigieren. Den Bestellprozess kann der Kunde jederzeit vor Abschluss durch Klick auf den Button „abbrechen“ oder durch Schließen des Browsers abbrechen.
  5. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

§3 Vertragsschluss, Vertragstext, Eingabefehler und Vertragssprache

  1. Der Anbieter gewährt dem Kunden während der Vertragslaufzeit die Nutzung der jeweils aktuellen Version der Software im vereinbarten Funktionsumfang und für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern über das Internet.
  2. Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Software sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (https://bswork.community/leistungsbeschreibung/).
  3. Der Anbieter kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und die Software insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Der Anbieter ist jedoch nicht zur Weiterentwicklung der Software verpflichtet.
  4. Eine Anpassung der Software auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Anbieter nicht.

§4 Verfügbarkeit

  1. Der Anbieter gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Software von mindestens 95 % im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.
  2. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, die wesentlichen Funktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum maßgeblich.

§5 Support und Wartung

  1. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich bei Anwendungsfragen oder Problemen mit der Software an ein Software-spezifisches Forum zu wenden, welches über die Navigation im Account erreichbar ist. Über das Forum steht dem Kunden außerdem ein FAQ mit typischen Anwendungsfragen und Problemlösungshilfen zur Verfügung.
  2. Der Anbieter wird regelmäßig Updates der Software durchführen, um technische Probleme an der Software zu beheben und Funktionserweiterungen einzuspielen. Diese Updates erfolgen für alle Kunden einheitlich und sind nicht an Störungsmeldungen des Kunden geknüpft. Der Kunde wird i.d.R. über eine Anzeige in der Software darüber informiert, wenn ein Update eingespielt wird. Während eines Updates kann es zu Funktionsbeeinträchtigungen der Software kommen.

§6 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
  3. Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen und technisch geeigneten IT-Systeme betriebsbereit zu halten sowie die sonst für die Durchführung des Vertrages notwendigen technischen Einrichtungen – wie Stromversorgung, Telefonverbindungen und Datenfernübertragungsleitungen – funktionsbereit zu halten. Sofern der Anbieter Systemvoraussetzungen vorhält, hat der Kunde sich vor Vertragsschluss über diese zu informieren und sie einzuhalten.

§7 Rechteeinräumung

  1. Der Kunde erhält an der jeweils aktuellen Version der Software für die vertraglich vereinbarte Anzahl an Nutzern und den vereinbarten Funktionsumfang das einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Nutzungsrecht, die Software nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu nutzen.
  2. Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet.
  3. Die Software steht dem Kunden ausschließlich zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Eine Herausgabe des Quellcodes ist nicht geschuldet.

§8 Vergütung

  1. Für die Bereitstellung der Software in der Community Edition zahlt der Kunde keine Vergütung an den Anbieter.
  2. Für die (optionale) Bereitstellung der Premium-Funktionen zahlt der Kunde eine monatliche Vergütung in vereinbarter Höhe zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
  3. Die Abrechnung von Premium-Funktionen erfolgt monatlich tag genau zum jeweiligen Bestelldatum. Der Anbieter ist berechtigt, einen Zahlungsdienstleister für die Abwicklung der Zahlungen einzusetzen.
  4. Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen.

§9 Sachmangelhaftung

  1. Sollte der Kunde Mängel an der Software feststellen, so hat der Kunde diese dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Der Anbieter wird Mängel an der Software innerhalb angemessener, an der Schwere des Mangels ausgerichteter Fristen beheben. In der Regel erfolgt die Mangelbehebung durch ein Update der Software. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Möglichkeiten aufzuzeigen, den Mangel vorübergehend bis zur Mangelbeseitigung zu umgehen („Workaround“), sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
  2. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
  3. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, eine Mietminderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von der laufenden Miete eigenständig abzieht. Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Miete zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.

§10 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Rahmen einer von ihm ausdrücklich (schriftlich) übernommenen Garantie, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflicht“), begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise zu erwartenden Schaden. Im Falle des einfach fahrlässigen Datenverlustes haftet der Anbieter nur für den Wiederherstellungsaufwand.
  3. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen, inkl. der Haftung für entgangenen Gewinn.
  4. Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§11 Rechtsmängel und Freistellung

  1. Der Anbieter gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich über Ansprüche Dritter, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen den Kunden geltend machen, informieren und dem Anbieter sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Verteidigung gegen die Ansprüche zu übernehmen. Verletzt die Software Rechte Dritter, wird der Anbieter den Mangel nach seiner Wahl durch Erwerb der erforderlichen Rechte oder Umgestaltung der Software in der Art, dass diese die Rechte Dritter nicht mehr verletzt, beseitigen. Ist dieses Vorgehen dem Anbieter nicht zumutbar, ist der Anbieter zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt.
  2. Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Anbieters abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den Anbieter, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Anbieter von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.

§12 Vertragsdauer, Kündigung

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann der Vertrag von jeder Partei jederzeit zum Ende des auf die Kündigung folgenden Kalendermonats gekündigt werden. Premium-Funktionen können vom Kunden jederzeit zum Ende der jeweils aktuellen Zahlungsperiode der jeweiligen Premium-Funktion gekündigt werden.
  2. Das Recht beider Parteien zur jederzeitigen außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Anbieter oder Kunde vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht aus dem Vertrag verstößt und deswegen der kündigenden Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
  3. Der Anbieter ist hiernach insbesondere zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, (i) wenn der Kunde gegen die Bestimmungen von Ziff. 6 verstößt und seine Verletzungshandlungen nicht innerhalb einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Frist abstellt,, (ii) wenn der Kunde sich mit der Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr für zwei aufeinander folgende Termine in Verzug ist.
  4. Die Kündigung des Kunden erfolgt über die entsprechenden Schaltflächen in der Software. Die Kündigung des Anbieters bedarf der Textform.
  5. Mit Ende der Vertragslaufzeit kann der Kunde nicht mehr auf die in seinem persönlichen Bereich gespeicherten Kundendaten zugreifen. Es obliegt dem Kunden, die Kundendaten vor Ende der Vertragslaufzeit mithilfe der Exportfunktion in der Software zu exportieren und anderweitig zu speichern. Zu einer darüberhinausgehenden Herausgabe der Kundendaten ist der Anbieter nicht verpflichtet. Mit Vertragsende wird der Anbieter die Kundendaten löschen, sofern er nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Sofern eine Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z. B. in Backups), kann der Anbieter die Kundendaten stattdessen datenschutzkonform sperren.

§13 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren.
  2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
  3. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

§14 Datenschutz

  1. Die Parteien halten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein.
  2. Soweit personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag durch den Anbieter oder einen Subunternehmer verarbeitet werden, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, dem der Kunde bei der Registrierung zugestimmt hat.

§15 Änderung der AGB

  1. Der Anbieter ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen aus triftigem Grund (z. B. Änderungen der Rechtsprechung oder der Gesetzeslage, Änderungen des Geschäftsmodells oder der Software) zu ändern.
  2. Die jeweilige Änderung wird der Anbieter dem Kunden spätestens acht Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderung bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderung in Textform widerspricht.

§16 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.
  2. Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Anbieters statthaft.
  3. Die Parteien dürfen diesen Vertrag sowie Rechte und Pflichten aus diesem nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei auf einen Dritten übertragen.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Stand November 2023